Für alle, die es ganz genau wissen möchten, hier die Differenzierungsmerkmale im Einzelnen:
ZEISS Brillengläser unterliegen einer besonders strengen Prüfung nach den speziellen Carl Zeiss Normen, bevor sie die Fertigung verlassen. Deshalb verdient ein ZEISS Markenglas einen eigenen Namen und ein Wiedererkennungszeichen für Sie als Kunde und Ihren Optiker.
So werden vor Auslieferung alle ZEISS Markengläser mit der dezenten ZEISS Lasergravur versehen. Das stilisierte Z wird mit einem Laser auf die augenseitige Fläche der Brillengläser berührungslos und an einer genau definierten Stelle eingraviert. Der Laser wird mit einer Wellenlänge betrieben, die nur eine sehr geringe Eindringtiefe erlaubt. Denn das ZEISS Qualitätssiegel soll für den Betrachter sichtbar sein, aber den Brillenträger beim Sehen keinesfalls stören. Bei Bifokal-, Trifokal- und Gleitsichtgläsern ist die ZEISS Lasergravur so positioniert, dass es fast immer nach dem Einpassen des Glases vom Optiker in die Brillenfassung noch gut zu sehen ist.
Beim Einschleifen von Einstärkengläsern kann es aber auf Grund der erforderlichen Zentrier- und Einschleifdaten, die durch die Brillenfassung und die Messung entstehen, vorkommen, dass das Markenzeichen nach der Randbearbeitung nicht mehr in den Brillengläsern sichtbar ist. Seien Sie dann nicht traurig und vertrauen Sie Ihrem Optiker, dass es sich um ein ZEISS Brillenglas handelt. Auch der Brillenpass, den Ihnen Ihr Optiker ausgehändigt, garantiert Ihnen das ZEISS Brillenglas.
Die Gewährleistungspflicht von Carl Zeiss Vision umfasst bei Markenbrillengläsern, welche nach dem 01.01.2002 bestellt wurden, 24 Monate. Auf die neue DuraVisionPlatinum Beschichtung erhalten sie eine Gewährleistung durch ZEISS von 36 Monaten.